Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma CDP GMBH, August-Fröhlichstrasse 16, 73037 Göppingen

Stand 09/13

I. Geltung

Folgende Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt) gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen durch CDP GMBH, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf und die Lieferung von Fahrzeugteilen und den Einbau von Fahrzeugteilen, die Modifizierung und/oder Reparatur von Fahrzeugen. Abweichende Bedingungen des Käufers oder Bestellers (nachfolgend nur noch „Kunde“ genannt), die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind nicht verbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Angebot und Auftragserteilung

  1. Alle Angebote sind freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten oder in dem zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise, Angaben und technischen Daten sind unverbindlich und können sich ändern. Sie sind nicht Bestandteil eines Angebotes und werden nicht zum Vertragsinhalt.
  2. Auf Anfragen des Kunden erstellen wir ein schriftliches Angebot, aus dem sich ausschließlich der Inhalt der Leistung ergibt. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung des unterzeichneten Angebotes an uns annehmen.
  3. Vertragsabschlüsse kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.

Die Preise sind innerhalb 3 Monate ab dem Auftragsbestätigung-/Rechnungsdatum gültig.

 

III. Lieferung und Abnahme

  1. Alle Liefertermine und Lieferfristen oder Abholungstermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen erst mit Vertragsabschluss.
  2. Falls der Liefer- oder Abholungstermin von mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, uns aufzufordern, die Leistung binnen 4 Wochen zu erbringen. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 5% des vereinbarten Kaufpreises. Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Kunde ein Unternehmer, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er im Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  3. Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern oder zu erbringen, verändern sich die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten oder werden durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Verlängert sich die Liefer- oder Fertigstellungszeit oder wird der Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichung im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Kunden zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichnen oder Nummern gebraucht, können alleine daraus keine Rechte hergeleitet werden.

 

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Wurde Vorauszahlung oder eine Anzahlung vereinbart, so ist diese bei Vertragsschluss zu leisten.
  2. Die Zahlungen erfolgen in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen, ab Göppingen. Verpackungs-, Versand- und Frachtkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich berechnet. Der Versand an Privatkunden erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse.
  3. Gegen Ansprüche von uns kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Werden infolge des Zahlungsverzuges zusätzliche Kosten, Bankspesen usw. nachgewiesen, so können diese an den Kunden weiterberechnet werden.
  5. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Kunde sich darüber einig, dass der Verkäufer dem Kunden den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Kunden, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Kunden ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
  6. Eine bei Kauf- oder Werkverträgen vereinbarte Vorauszahlung ist beim Vertragsschluss zu leisten. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.

 

V.  Gefahrenübergang und Abnahme

  1. Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht gem. §447 Abs.1 BGB auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur bzw. einer geeigneten Transportperson übergeben hat. Dies gilt auch für Sendungen innerhalb des Erfüllungsortes des Verkäufers. Erfolgt eine Versendung mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers, geht die Gefahr beim Verladen auf den Kunden über.
  2. Verweigert der Kunde die Annahme einer ihm zugesandten Ware, so ist der Verkäufer zur nochmaligen Übersendung nicht mehr verpflichtet. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden eine Frist von 2 Wochen zur Abholung der Ware am Erfüllungsort des Verkäufers zu setzen und den Rücktritt vom Vertrag anzudrohen. Holt der Kunde die Ware innerhalb der gesetzten Frist am Erfüllungsort nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen. Ist Abholung vereinbart und wird die Ware nicht fristgerecht abgeholt, ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden eine Frist von 14 Tagen zur Abholung der Ware am Erfüllungsort des Verkäufers zu setzen und den Rücktritt vom Vertrag anzudrohen. Holt der Kunde die Ware innerhalb der gesetzten Frist am Erfüllungsort nicht ab, sind wir berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz zu verlangen.
  3. Dem Verkäufer gemäß Ziffer 2 zustehende Schadensersatz beträgt bei Fahrzeugen 15% und bei Teilen und sonstigen Leistungen 20% vom Brutto-Rechnungsbetrag. In diesem Fall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Kunde einen geringeren oder keinen Schaden nachweist.
  4. Vorstehende Schadenersatzregelung gilt auch in diesem Fall, wenn von vornherein Abholung beim Verkäufer vereinbart ist (d.h. keine Vorsendung erfolgen soll) und der Verkäufer eine Abholfrist von 2 Wochen mit Androhung der Kündigung gesetzt hat.

 

VI. Gewährleistung

  1. Soweit die Leistung des Verkäufers einen Mangel aufweist, der bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, ist der Verkäufer berechtigt, diese durch mangelfreie Sache zu ersetzen oder nachzubessern. Falls die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Dem Verkäufer stehen zwei Nachbesserungsversuche zu. Der Kunde hat dem Verkäufer eine ausreichende und angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen, die nicht unter 20 Werktagen für jeden Fall der Nachbesserung liegen darf.
  2. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in der Werkstatt von CDP GMBH, oder bei von CDP GMBH genannten, autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von CDP GMBH über. Die mangelhafte Sache werden CDP GMBH zur Begutachtung übergeben. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit schriftlichem Einverständnis von CDP GMBH auch in einem anderen anerkannten Kfz-Fachbetrieb durchgeführt werden.
  3. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes, gelten folgende Gewährleistungsregelungen:

a) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der genanten Frist, stehen dem Kunden diesbezüglich keine Mängelrechte zu.

b) Die Gewährleistungsfristen betragen, beginnend mit dem Tag der Auslieferung/Abnahme:

i) für neue Fahrzeugteile, Motoren bzw. Fahrzeuge gleich ob leistungsgesteigert oder nicht: 12 Monate;

ii) für gebrauchte Sachen (z.B. Fahrzeugteile, Motoren bzw. Fahrzeuge) gleich ob leistungsgesteigert oder nicht: 12 Monate;

iii) für Reparaturen: 12 Monate.

c) Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten folgende Regelungen:

i) für neue Fahrzeugteile, Motoren bzw. Fahrzeuge gleich ob leistungsgesteigert oder nicht: 12 Monate;

ii) für gebrauchte Sachen (z.B. Fahrzeugteile, Motoren bzw. Fahrzeuge) gleich ob leistungsgesteigert oder nicht, ist die Gewährleistung in gesetzlich zulässige Weise ausgeschlossen!

iii) für Reparaturen: 12 Monate.

 

  1. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, z.B. Fahren ohne Motoröl, lassen die Gewährleistung erlöschen!

 

  1. Die Gewährleistung erlischt, wenn

 

-die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden;

-die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden;

-das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird;

-das Fahrzeug in nicht genehmigter Weise technisch verändert wird.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. CDP GMBH behält das Eigentum an den von ihr verkauften Gegenständen bis zum vollständigen Ausgleich der aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen vor.
  2. Im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes, sowie im Falle der Rückholung der Ware macht der Verkäufer Rückholungs- und Verwertungskosten in pauschaler Höhe von 10% des vereinbarten Kaufpreises geltend, soweit der Verkäufer nicht höhere Kosten nachweisen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer oder keiner Kosten vorbehalten.
  3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. CDP GMBH erwirbt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, falls der Kaufgegenstand mit anderen, nicht CDP GMBH gehörenden Gegenständen verarbeitet wird. CDP GMBH wertet das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung, falls der Liefergegenstand mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt wird. Erfolgt die Vermischung derart, dass die Sache des Kunden als Hauptsache angesehen ist, überträgt der Kunde dem Verkäufer anteilmäßig das Eigentum. Der Kunde verwahrt das so entstehende Allein- oder Miteigentum für CDP GMBH. Für die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum ohne weiteres auf den Kunden über, sowie die abgetretenen Forderungen stehen ihm wieder zu.
  4. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

i) Der Liefergegenstand bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung, Eigentum der CDP GMBH;

ii) Auf Verlangen des Kunden ist der Verkäufer zum Verzicht auf dem Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gemessene Sicherung besteht.

 

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

  1. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde den Verkäufer von allen Vollstreckungsmaßnahmen, die sich gegen die Kaufsache in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand oder gegen die im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts sicherheitshalber abgetretenen Forderungen richten, unverzüglich zu benachrichtigen.

 

  1. Der Käufer hat für den Fall einer Zwangsvollstreckung alle erforderlichen Maßnahmen sofort zu treffen, um eine Beeinträchtigung der Interessen und Rechte des Verkäufers zu verhindern. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Käufer. Bei Zahlungseinstellung ist der Käufer verpflichtet, die vom Verkäufer gelieferten und noch vorhandenen Waren auszusondern und eine genaue Aufstellung einzureichen. Die Rücknahme der Eigentumsvorbehaltware durch den Verkäufer gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Rücktritt ausdrücklich erklärt wird.

 

VIII. Pfandrecht

Bei allen von CDP GMBH erbrachten Leistungen steht ihr wegen sämtlichen Forderungen an den Kunden ein vertragliches Pfandrecht an den vom Kunden übergebenen Gegenständen, insbesondere an Fahrzeugen und Dokumenten, zu. Dies gilt für andere, vom Kunden an uns übergebene bzw. in den Besitz des Verkäufers gelangte Gegenstände.

 

IX. Haftung

  1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatzersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Vertreter des Käufers oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Unabhängig von einem Verschulden der CDP GMBH bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Schadensersatzansprüche eines Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die CDP GMBH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  5. CDP GMBH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  6. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

X. Altteile

Der Kunde ist verpflichtet, bei Veränderungen an Fahrzeug und/oder Motor die von CDP GMBH getauschten Original- und Altteile innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Fertigstellung an dem Geschäftssitz des Verkäufers oder dem des autorisierten Vertragspartners zu übernehmen, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Werden die getauschten Original- bzw. Altteile nicht innerhalb dieser Zeit vom Kunden übernommen, wird CDP GMBH Eigentümer dieser Teile. Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

XI. Technische Abnahme, Eintragung von Änderungen in Fahrzeugpapiere

Ein Anspruch gegenüber CDP GMBH auf Eintragung von Änderungen in die Fahrzeugpapiere besteht, jedoch je nach Art und Umfang der Änderung nur bei derjenigen Institution, die ursprünglich den hierfür gültigen Musterbericht/das Gutachten erstellte. CDP GMBH übernimmt hierfür keine Haftung.

 

XII. Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, oder verfügt der Kunde im Inland über keinen allgemeinen Gerichtsstand oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung ein Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist unser Geschäftssitz in D-73037 Göppingen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.
  2. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in D-73037 Göppingen.
  3. Die Vertragssprache ist deutsch. Für die Auslegung dieses Vertrages kommt es ausschließlich auf die deutsche Fassung an.
  4. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
  5. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Übrigen nicht.

 

XIII. Anwendbares Recht

Für alle abgeschlossenen Verträge, einschließlich der Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Über Einkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

XIV. Lieferung ins Ausland

Die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Lieferungen ins Ausland.

 

XV. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus anderen Gründen als den in §§ 305 – 310 BGB genannten unwirksam, so werden wir und unser Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus Gründen der §§ 305 – 310 BGB unwirksam sind oder werden, sich im Gesetz zu diesem Punkt jedoch keine Regelung findet.